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Qualitative Erhebung zum Jugend-Check Thüringen zeigt positive Wahrnehmung und Sensibilisierungswirkung des Instruments

29.07.26

Der Jugend-Check Thüringen wird in der Thüringer Verwaltung insgesamt positiv wahrgenommen und integriert sich gut in bestehende Verwaltungsabläufe: Das zeigt der nun veröffentlichte Bericht zur Qualitativen Erhebung zum Jugend-Check Thüringen, die vom Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) durchgeführt wurde. Empfohlen wird die Fortführung des Jugend-Checks Thüringen.

Cover des Berichts zur Qualitativen Erhebung vor dem Thüringischen Landeswappen.

Gefördert durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) führte das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung eine Qualitative Erhebung zum Jugend-Check Thüringen durch. Die ersten Ergebnisse wurden nun in einem Zwischenbericht veröffentlicht und an das zuständige Fachreferat im TMSGAF übergeben. Zudem wurden die Ergebnisse am 29. Juni 2026 im Landesjugendhilfeausschuss in Thüringen vorgestellt.

Der Bericht steht hier zum Download zur Verfügung.

Handlungsempfehlung: Fortführung des Jugend-Checks Thüringen

Der Zwischenbericht empfiehlt, den Jugend-Check Thüringen (JCT) in seiner bisherigen Form fortzuführen und gegebenenfalls stärker zu verankern. Diese Empfehlung stützt sich zum einen auf die in der Erhebung festgestellte positive Wahrnehmung und Sensibilisierungswirkung des Jugend-Checks innerhalb der Verwaltung. Zum anderen berücksichtigt sie das Ziel, langfristige Effekte des Jugend-Checks auf die ressortübergreifende Berücksichtigung der Bedarfe junger Menschen zu erreichen.

Akzeptanz und insgesamt positive Wahrnehmung des Jugend-Check Thüringens in der Landesverwaltung

Die befragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung nehmen den JCT überwiegend positiv wahr und äußerten Akzeptanz für das Instrument. Deutlich wurde auch, dass sich der JCT gut in die bestehenden Abläufe in der Verwaltung integriert, nicht zu Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren und kaum zu einer höheren Arbeitsbelastung in den Kabinett- und Fachreferaten führt. Ein erhöhter Aufwand entstand insbesondere in Fällen, in denen eine partizipative Einbindung junger Menschen durchgeführt wurde. Deren Umsetzung wurde jedoch von den teilnehmenden Verwaltungsmitarbeitenden als positiv wahrgenommen.

Positiv bewerteten die interviewten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt die inhaltliche Qualität und wissenschaftliche Objektivität der Jugend-Checks. Viele beschrieben den Jugend-Check als Bestätigung für bereits berücksichtigte Auswirkungen auf junge Menschen. Hierbei sahen sie den Mehrwert des Jugend-Checks in einer Rückversicherung sowie als Argumentationsgrundlage für das parlamentarische Verfahren.

Dabei wirkt der Jugend-Check Thüringen insbesondere als Reflexionsinstrument. Insgesamt kann er durch seine differenzierte Darstellung die Auswirkungen von Gesetzesvorhaben auf die Lebensrealität junger Menschen sichtbar machen. Dadurch kann der Jugend-Check dazu beitragen, das Bewusstsein der Verwaltungsmitarbeitenden für junge Menschen als Betroffene des Gesetzesvorhabens zu stärken. Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen junge Menschen in den Fachreferaten bislang nicht explizit als mögliche Betroffenengruppe in den Blick genommen wurden.

Ziel und Methodik der Untersuchung

Ziel der Erhebung war es zum einen, die Wahrnehmung des JCT in der Ministerialverwaltung zu untersuchen. Des Weiteren standen der praktische Umgang der Ministerialverwaltung mit dem JCT und dessen Integration in die Verwaltungsabläufe im Fokus der Untersuchung. Das FÖV erhob außerdem, wie die Akteurinnen und Akteure der Ministerialverwaltung den JCT bewerten. Dazu wurden Fokusgruppen und leitfadengestützte Interviews durchgeführt. Befragt wurden vor allem Mitarbeitende aus Fach- und Kabinettreferaten unterschiedlicher Ressorts der Thüringer Landesregierung.

Der Jugend-Check Thüringen

Der Jugend-Check Thüringen ist ein Instrument zur wissenschaftlichen Gesetzesfolgenabschätzung, welches ab 2020 entwickelt wurde und seit 2022 umgesetzt wird. Gesetzentwürfe der Thüringer Landesregierung werden seitdem auf mögliche Auswirkungen auf junge Menschen geprüft. Die Durchführung erfolgt durch die Projektstelle Jugend-Check Thüringen (ProJCT) am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV), gefördert durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF).

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