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Ergebnisse junger Menschen

Der Jugend-Check Thüringen ist ein Instrument der Gesetzesfolgenabschätzung. Bei Gesetzentwürfen mit besonderer Relevanz für junge Menschen in Thüringen können diese ihre Einschätzungen zum Gesetzentwurf einbringen.

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In Zukunft soll die Landesregierung festlegen können, dass einige Studien- und Bildungsgänge als Vorbereitung für bestimmte Beamtenlaufbahnen geeignet sind. Die Behörde muss dann nicht mehr jedes Zeugnis einzeln auf die Eignung des Studien- oder Bildungsganges prüfen, sondern es soll reichen einen der entsprechenden Studien- oder Bildungsgänge erfolgreich abzuschließen. Viele Teilnehmende haben geäußert, dass dieser Wegfall des Anerkennungsverfahrens für bestimmte Bildungs- und Studiengänge zu Erleichterungen führen könnte. Die wegfallende Sorge um die Anerkennung sowie der dadurch schneller mögliche Wechsel in das Beamtinnen- und Beamtenverhältnis auf Probe könnten dazu führen, dass mehr junge Menschen Beamtin oder Beamter werden wollen. Dies und die Vereinfachung der Anerkennung der Abschlüsse in anderen Bundesländern könnte dazu führen, dass sich mehr junge Menschen, die Beamtin oder Beamter werden möchten, dazu entscheiden in Thüringen zu studieren.

Die möglichen Auswirkungen der geplanten Ausbildungskostenerstattung für junge Menschen im öffentlichen Dienst wurden unterschiedlich bewertet. Einige Teilnehmende hoben hervor, dass die Kostenerstattung durch höheren Ressourceneinsatz oder mehr Ausbildungsmöglichkeiten verbesserte Bedingungen schaffen könnte. Andere Teilnehmende befürchteten, dass die finanzielle Entschädigung die Bemühungen der Dienstherren verringern könnte, ein attraktives Arbeitsumfeld für junge Beamtinnen und Beamte zu schaffen oder sie von einem Dienstherrenwechsel abzuhalten. Schließlich gaben viele Teilnehmende zu bedenken, dass junge Beamtinnen und Beamten während des Vorbereitungsdienstes und in den ersten fünf Jahren nach der Ernennung ins Probebeamtenverhältnis durch die geplante Ausbildungskostenerstattung auch insgesamt weniger Möglichkeiten haben könnten ihren Dienstherrn zu wechseln, weil dies für die neuen Dienstherren unattraktiv würde.

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Begrüßung des Jugend-Teams Thüringen. Foto: TMBJS

Die Teilnehmenden diskutierten zu zwei der geplanten Änderungen im ThürKJHAG. In Bezug auf die vorgesehene Einführung einer Kinder- und Jugendhilfe-Ombudsstelle in Thüringen gingen die Teilnehmenden davon aus, dass dies die Selbstbestimmung von jungen Menschen stärken und sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte in Konflikten unterstützen könnte. So sei es für junge Menschen wichtig zu wissen, dass sie bei Konflikten mit Trägern der Jugendhilfe nicht alleine am Tisch sitzen (müssen). Dies sei jedoch abhängig von Faktoren wie der regionalen Erreichbarkeit und der Expertise der Mitarbeitenden.

Von der geplanten Erhöhung der Mittel für die Schulsozialarbeit und die damit einhergehende Ausweitung der Schulsozialarbeit in Thüringen erwarten die Teilnehmenden Verbesserungen der Lernbedingungen für die jungen Menschen an den betroffenen Schulen, mehr Hilfe bei Mobbing und Gewalt und mehr Zeit für die Präventionsarbeit.

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Foto: TMBJS

Viele Teilnehmende haben ihre Erwartung geäußert, dass die vom Gesetzentwurf vorgesehene Landarztquote zu einer Abmilderung von möglichen Engpässen in der hausärztlichen Versorgung führen könnte. Für junge Menschen ist dies besonders beim Übergang von der Kinder- und Jugendmedizin zu einer hausärztlichen Versorgung wichtig. Mit einer Landarztquote könnte es einigen Teilnehmenden zufolge für junge Menschen im ländlichen Raum künftig leichter sein, selbstständig ihre Hausärztin bzw. ihren Hausarzt zu erreichen, ohne auf Bezugspersonen mit Auto angewiesen zu sein.

Die im Gesetzentwurf vorgesehene zehnjährige Verpflichtung für Studierende der Landarztquote wird hingegen von einigen Teilnehmenden kritisch gesehen, da sie die Freiheiten und Entwicklungsmöglichkeiten der Studierenden einschränken könnte.

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Kleingruppenarbeit beim Jugend-Team. Foto: Leon Glatzel für das TMBJS

Die hier dargestellten Ergebnisse dokumentieren Partizipationsveranstaltungen mit jungen Thüringerinnen und Thüringern. Diese ergänzen die wissenschaftliche Gesetzesfolgenabschätzung der Projektstelle Jugend-Check Thüringen, welche Sie hier finden.

Durchführung der partizipativen Einbindung junger Menschen: Servicestelle Mitbestimmung

Die partizipative Einbindung junger Menschen beim Jugend-Check Thüringen wird durch die Servicestelle Mitbestimmung am Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport durchgeführt. Weitere Informationen zum aktuell erprobten Modell zur Einbindung junger Menschen und zu entsprechenden Veranstaltungen finden Sie auf der Informationsseite der Servicestelle Mitbestimmung.