Der Thüringer Jugend-Check baut auf den seit 2017 auf Bundesebene erfolgreich durchgeführten Jugend-Check auf, welcher durch eine Workshopgruppe aus jugendpolitischen Expertinnen und Experten gemeinsam mit dem Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) entwickelt wurde. Für die Durchführung in Thüringen wurden das Verfahren und das Prüfinstrument in einem Beratungsprozess unter Einbeziehung verschiedener Thüringer jugendpolitischer Akteure sowie junger Menschen an die Thüringer Rahmenbedingungen angepasst. Es wird durch die Projektstelle Jugend-Check Thüringen (ProJCT) beim Kompetenzzentrum Jugend-Check durchgeführt und kann so auf Erfahrungen der Bundesebene aufbauen. Damit wird auf Landesebene in Thüringen ein geeignetes Instrument zur Erfassung der Auswirkungen von Rechtsnormen auf junge Menschen entwickelt, erprobt und implementiert, um die Belange dieser bei der Erarbeitung von Gesetzesvorhaben zu berücksichtigen. Dies erfolgt im Rahmen eines dreijährigen Modellprojekts. Grundlage für den Jugend-Check Thüringen ist der Kabinettsbeschluss des Thüringer Kabinetts vom 23. November 2021.