Der Jugend-Check Thüringen als Instrument zur Gesetzesfolgenabschätzung
Gesetzentwürfe der Thüringer Landesregierung werden vor dem zweiten Kabinettsdurchgang durch die Projektstelle Jugend-Check Thüringen (ProJCT) auf ihre Auswirkungen auf junge Menschen überprüft. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) leitet der ProJCT die Gesetzentwürfe zur Prüfung zu.
Die wissenschaftliche Prüfung erfolgt nach einem standardisierten Prüfverfahren. Bei der Prüfung werden mögliche Folgen des Gesetzesvorhabens auf junge Menschen identifiziert und dargestellt. Dabei erfolgt die Prüfung differenziert nach verschiedenen Gruppen junger Menschen und ihren vielfältigen Lebenslagen. Als Datenbasis für die Gesetzesfolgenabschätzung dienen aktuelle Studienergebnisse und wissenschaftliche Erkenntnisse. Es können zudem Interviews mit Expertinnen und Experten geführt werden.
Die Ergebnisse werden als Jugend-Checks veröffentlicht, welche die möglichen Auswirkungen und betroffene Gruppen junger Menschen detailliert aufzeigen und durch Quellenangaben belegen. Durch die ProJCT erfolgt keine Bewertung des Gesetzentwurfs. Diese Bewertung obliegt den politischen und gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren im weiteren Gesetzgebungsprozess. Die Veröffentlichung ermöglicht auch der Zivilgesellschaft einen Zugang zu den Ergebnissen des Jugend-Checks während des laufenden Gesetzgebungsprozesses.
Die ProJCT ist ein Projekt des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung (FÖV). Somit wird die Prüfung der Gesetzentwürfe an einem externen, wissenschaftlichen Institut durchgeführt. Dadurch wird sichergestellt, dass mögliche Auswirkungen von Gesetzesvorhaben auf junge Menschen systematisch, objektiv und differenziert erfasst werden. Ein interdisziplinäres Team mit juristischer und sozialwissenschaftlicher Expertise ermöglicht es, die Gesetzentwürfe aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten.
Das Prüfinstrument
Die Prüfung der Gesetzesvorhaben erfolgt anhand eines standardisierten Rasters, um mögliche Auswirkungen des Gesetzesvorhabens auf junge Menschen zu identifizieren. Dieses Raster umfasst fünf Lebensbereiche und dreizehn Wirkdimensionen. Durch die Lebensbereiche wird geprüft, wo das Gesetzesvorhaben Auswirkungen haben könnte. Die Wirkdimensionen bilden hingegen ab, wie diese Auswirkungen aussehen könnten. Das Prüfraster basiert auf dem Raster des Jugend-Checks auf Bundesebene, das an die Thüringer Rahmenbedingungen angepasst wurde.
Lebensbereiche
Gesetze können auf verschiedene Lebensbereiche junger Menschen Auswirkungen haben. Auch kann ein Gesetz in verschiedenen Lebensbereichen ganz unterschiedliche Wirkungen entfalten, zum Beispiel im Lebensbereich Bildung/Erziehung/Arbeit auf der einen und im Lebensbereich Freizeit auf der anderen Seite. Ebenso kann es sein, dass verschiedene Gruppen junger Menschen in ein und demselben Lebensbereich anders betroffen sind – je nach Alter, Geschlecht, sozio-ökonomischem Hintergrund oder Lebensmittelpunkt. Diese Unterschiede werden in den Jugend-Checks herausgearbeitet. Beim Jugend-Check Thüringen werden insgesamt fünf verschiedene Lebensbereiche junger Menschen betrachtet.
Wirkdimensionen
Die Auswirkungen des jeweiligen Gesetzentwurfs werden in den Lebensbereichen anhand der einzelnen Wirkdimensionen identifiziert. Die Wirkdimensionen repräsentieren Rahmenbedingungen, die für junge Menschen in den jeweiligen Lebensbereichen wichtig sind und geben damit Anhaltspunkte, wie sich ein Gesetzentwurf auswirken könnte. In verschiedenen Lebensbereichen kann eine Wirkdimension unterschiedliche Auswirkungen sichtbar machen. Die Wirkdimension „Selbstbestimmung und Verselbstständigung“ kann zum Beispiel im Lebensbereich Freizeit die Möglichkeiten abbilden, Zugang zu verschiedenen Freizeitangeboten zu haben und eigenständig mobil zu sein. Im Lebensbereich Bildung/Erziehung/Arbeit kann es dabei zum Beispiel um Wahlmöglichkeiten bei der Ausbildung gehen. Insgesamt werden dreizehn verschiedene Wirkdimensionen geprüft.
Lebensbereiche
Alle ausklappenFamilie
Freizeit/Kultur
Im Lebensbereich Kultur geht es um die Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen kultureller Angebote und Möglichkeiten junger Menschen. Als Kultur wird der Zugang zu künstlerischen Kommunikationsformen und kulturpädagogischen Orten, wie beispielsweise Musik, Theater, Film, Literatur/ Bibliotheken, Museen und Ausstellungen, verstanden. Der Zugang zur kulturellen Bildung ist ein wichtiger Teil der Allgemeinbildung junger Menschen und bietet ihnen die Möglichkeit, sich auszudrücken, die Umwelt zu gestalten und kann zudem zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen.
Bildung/Erziehung/Arbeit
Im Lebensbereich Arbeit geht es um die Auswirkungen von geplanten Vorhaben auf die Rahmenbedingungen beruflicher Tätigkeiten junger Menschen. Im Bereich der Arbeit wird sowohl die Lebensrealität von jungen Menschen betrachtet, die sich bereits im Erwerbsleben befinden (Vollzeit oder Teilzeit), als auch begleitende Erwerbsarbeiten, die junge Menschen evtl. parallel zu ihrer Ausbildung wahrnehmen.
Charakteristisch für diesen Lebensbereich sind für junge Menschen dabei die Herausforderungen durch Übergänge zwischen einzelnen Ausbildungsstätten (Schulformen, Ausbildung, Hochschulen), Ausbildungsstätten und Erwerbsleben, die mit Überbrückungen durch Praktika, Befristungen oder Warteschleifen bzw. Arbeitslosigkeit einhergehen können. Diese spezifischen Übergangssituationen im Rahmen dieses Lebensbereichs sollten auch bei der Prüfung von Gesetzesentwürfen berücksichtigt werden.
Umwelt/Gesundheit
Politik/Gesellschaft
Wirkdimensionen
Alle ausklappenTeilhabe und Beteiligungsmöglichkeiten
Dabei wird untersucht, zu welchem Spektrum von Themen und in welcher Tiefe und Verbindlichkeit junge Menschen an analogen und digitalen Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Wichtig ist auch die Frage, wie einflussreich die Ergebnisse der Beteiligungsprozesse sind und inwiefern die Entscheidungen Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe haben.
Hinsichtlich der Beteiligungsmöglichkeiten wird z. B. darauf geachtet, ob jungen Menschen untereinander Austausch und Organisation ermöglicht werden, damit sie ihre Interessen auch als Gruppe nach außen vertreten können. Dieser Austausch muss auch ermöglicht werden, etwa durch Räume, finanzielle Mittel oder Förderung. Es werden sowohl die Möglichkeit zur Beteiligung eines Einzelnen als auch der jungen Menschen als Gruppe betrachtet. Voraussetzung für eine Beteiligung ist dabei auch, dass die betroffenen jungen Menschen Sachverhalte verstehen, die sie möglicherweise betreffen und dafür sensibilisiert werden. Insofern kann im Rahmen dieser Wirkdimension als eine Voraussetzung für eine Beteiligung auch die Verfügbarkeit von Informationen in jugendgerechter Sprache bzw. Angeboten der politischen Bildung betrachtet werden.
Bildungsbedingungen und -möglichkeiten
Die Wirkdimension „Bildungsbedingungen und -möglichkeiten“ bildet die Rahmenbedingungen für die Bildung junger Menschen ab. Die Wirkdimension berücksichtigt dabei formale, non-formale und informelle Lernprozesse und deren Voraussetzungen. Da Bildung in allen Kontexten stattfinden kann, ist diese Wirkdimension in allen Lebensbereichen relevant. Hinsichtlich der Bildungsbedingungen soll z. B. untersucht werden, welche Auswirkungen ein Gesetzesvorhaben auf den Rahmen hat, in dem Bildungsinstitutionen oder -angebote agieren. Das kann einerseits zu finanziellen Auswirkungen führen, aber auch zu anderen Abschlüssen oder Bildungsinhalten. Auch kann ein Vorhaben Auswirkungen auf die Lehrenden haben, was junge Menschen unmittelbar und mittelbar betreffen kann. Weiterhin können sich Formen oder Mittel des Lernens, beispielsweise durch die Verfügbarkeit neuer Technik, verändern.
Unter dem Gesichtspunkt der Bildungsmöglichkeiten wird vor allem der Zugang zu Bildungsangeboten und -einrichtungen untersucht, z. B. materielle Hürden oder Möglichkeiten der Inklusion. Auch Auswirkungen auf den Zugang zu Wissen, etwa durch die Möglichkeit der Teilhabe an Forschung und ihren Ergebnissen, spielen eine Rolle.
Arbeitsbedingungen und -möglichkeiten
Die Wirkdimension „Arbeitsbedingungen“ untersucht die Auswirkungen eines Gesetzesvorhabens auf die Rahmenbedingungen der Erwerbstätigkeit. Dies können einerseits zeitliche und finanzielle Rahmenbedingungen sein, wie z. B. Arbeitszeiten oder Lohnvorgaben. Andererseits kann es auch die Ausgestaltung des konkreten Arbeitsplatzes betreffen, z. B. bei Vorgaben des Arbeitsschutzes.
Im Rahmen der Arbeitsmöglichkeiten sollten Auswirkungen auf Möglichkeiten der Jobsuche, der Arbeitsvermittlung und damit auch der Weiterbildung und Qualifizierung untersucht werden. Jugendspezifisch können hier z. B. Aspekte wie der Einstieg ins Berufsleben oder bestimmte Zugangsvoraussetzungen betrachtet werden.
Freizeitgestaltung
Im Rahmen der Wirkdimension „Freizeitgestaltung und kulturelle Entfaltung “ soll untersucht werden, wie sich ein Regelungsvorhaben darauf auswirkt, welche Möglichkeiten junge Menschen haben, die ihnen frei zur Verfügung stehende Zeit zu gestalten. Im Rahmen der Wirkdimension soll deswegen geprüft werden, welche Angebote, Leistungen und Zugänge für junge Menschen bestehen. Eine Voraussetzung ist dabei zunächst, dass es für junge Menschen zugängliche öffentliche Räume und Flächen gibt, z. B. für Sport, Spiel oder Teilnahme an Freizeiten. Auch der Zugang zur Natur kann hier relevant sein. Neben den Räumen ist auch die Verfügbarkeit von Angeboten des Sports, des Austauschs und einer geeigneten Betreuung, z. B. im Rahmen von Jugendarbeit, zu betrachten.
Im Rahmen der Wirkdimension soll insbesondere auch die Möglichkeit zur kulturellen Entfaltung untersucht werden. Unter Kultur wird allgemein die „Gesamtheit der geistigen, künstlerischen, gestaltenden Leistungen einer Gemeinschaft als Ausdruck menschlicher Höherentwicklung“ verstanden. Darunter soll also der Zugang junger Menschen sowohl zur eigenen künstlerischen bzw. gestalterischen Betätigung als auch als Rezipient kultureller Veranstaltungen, z. B. von Konzerten, gefasst werden. Dadurch kann sowohl ein Verständnis für die eigene als auch für andere Kulturen geschaffen werden. Unter kultureller Teilhabe soll hier ebenfalls gefasst werden, dass junge Menschen die Möglichkeit haben, ihre Traditionen auszuleben, z. B. wenn sie Mitglied einer bestimmten Religionsgemeinschaft oder Minderheit sind.
Gesundheitliche Auswirkungen
Unter Gesundheit wird der „Zustand des vollständigen körperlichen, psychischen und sozialen Wohlbefindens“ (Verfassung der Weltgesundheitsorganisation, deutsche Übersetzung) verstanden. Dabei werden sowohl Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit als auch auf das soziale Wohlbefinden junger Menschen betrachtet. Zudem wird untersucht, ob für junge Menschen mögliche Veränderungen der gesundheitlichen Situation zu erwarten sind. Unter sozialem Wohlbefinden werden dabei Faktoren wie beispielsweise die Work-Life-Balance verstanden.
Materielle Auswirkung
Untersucht werden soll dabei, ob sich die finanziellen Mittel der betroffenen jungen Menschen und damit verbundene Möglichkeiten verändern. Dabei sollen die Auswirkungen auf einzelne junge Menschen als auch von unterschiedlichen Gruppen junger Menschen erfasst werden. Im Zusammenhang damit sollen auch Aspekte der sozialen Sicherung betrachtet werden, z. B. inwiefern soziale Sicherheit und eine analoge und digitale gesellschaftliche Teilhabe noch gewährleistet werden können.
Jugendspezifisch sind dabei unter anderem spezifische Ansprüche und Förderhöhen sowie die Möglichkeit der Wahrnehmung von Freizeit- und Bildungsangeboten. Zudem wird untersucht, ob die Gefahr von Jugendarmut droht.
Medienzugang und -nutzung
Unter dem Aspekt des Medienzugangs soll geprüft werden, ob das Gesetzesvorhaben Auswirkungen auf den Zugang junger Menschen zu Medien im privaten und/oder öffentlichen Bereich hat. Unter „Medien“ sollen hier Kommunikationsmittel im weitesten Sinne verstanden werden, d. h. digital als auch analog. Berücksichtigt werden Unterhaltungs-, Kommunikations- sowie Informationsformate.
Der Zugang junger Menschen zu Medien kann aufgrund technischer oder finanzieller Art erschwert werden, z. B. wenn bestimmte Geräte Voraussetzung für eine Mediennutzung sind, deren Anschaffung mit Kosten verbunden ist oder, wenn Gebühren anfallen. Ein Medienzugang kann gerade auch in Zeiten einer Pandemie, in der Schulen landesweit geschlossen wurden, von Bedeutsamkeit sein. Auch kann ein Medienzugang durch eine nicht vorhandene Infrastruktur in ländlichen Räumen erschwert werden (z. B. fehlender Breitbandanschluss). Besondere Aufmerksamkeit gebührt dem Zugang zu jugendgerechten und -spezifischen Medienangeboten.
Mobilität
Dabei wird für die unterschiedlichen Gruppen junger Menschen untersucht, ob und inwiefern sich die Möglichkeiten für sie verändern, sich in ihrem Alltag zu bewegen. Mitbedacht wird dabei die Barrierefreiheit. Berücksichtigt werden auch außeralltägliche Situationen und grenzüberschreitende Mobilität, die Urlaubsreisen, Ausflüge oder Gruppenfahrten betreffen können.
Insbesondere wird dabei geprüft, ob dies jungen Menschen eigenständig möglich ist und zu welchen Bedingungen. Berücksichtigt werden sowohl individuelle Mobilitätsformen (z. B. Fahrrad, Moped, Auto) als auch der öffentliche Personennahverkehr (Netze, Frequenz, Kosten etc.) sowie der Flug- und Fernverkehr und Zwischenlösungen wie Car- bzw. Bikesharingmodelle, die zwar von dritter Seite zur Verfügung gestellt, aber individuell genutzt werden. Gerade in ländlichen und städtischen Räumen Thüringens kann es erhebliche Unterschiede hinsichtlich der Mobilität junger Menschen geben. Diese Unterschiede könnten durch Gesetzesvorgaben gemindert oder verschärft werden.
Selbstbestimmung und Verselbstständigung
Dabei wird unter Selbstbestimmung die Unabhängigkeit des oder der Einzelnen von jeder Art der Fremdbestimmung, z. B. durch gesellschaftliche Zwänge oder staatliche Gewalt sowie eine autonome Entscheidungsfindung verstanden. Verselbstständigung setzt sich aus vielen Schritten am Übergang vom Jugendalter in das Erwachsenenleben zusammen. Sie wird vor allem als alltagspraktische Loslösung vom Elternhaus oder der stationären Jugendhilfe und als Autonomiegewinn in verschiedenen lebenspraktischen Bereichen verstanden.
Im Hinblick auf Selbstbestimmung soll untersucht werden, ob durch ein Gesetz die Freiheit zur Wahl eines eigenen Lebensentwurfs oder zur Entfaltung der eigenen Persönlichkeit beeinflusst wird. Dazu zählen unter anderem Aspekte wie Religionsfreiheit, sexuelle und körperliche Selbstbestimmung, Gleichberechtigung, aber auch die Verfügbarkeit eigenen Wohnraums. Auch die informationelle Selbstbestimmung ist wichtig: Sie ist das Recht des Einzelnen, grundsätzlich über die Verwendung und Preisgabe seiner personenbezogenen Daten selbst bestimmen zu können. Jugendspezifisch ist im Rahmen dieser Wirkdimension, dass minderjährige junge Menschen einem bestimmten Schutz unterliegen und damit über begrenzte Pflichten, aber auch begrenzte Rechte verfügen. Im Rahmen dieser Wirkdimension können z. B. auch Auswirkungen untersucht werden, die sich durch gesetzliche Vorhaben auf bestehende Abhängigkeitsverhältnisse auswirken, etwa zu Erziehungsberechtigten.
Als zentrale Indikatoren für die Verselbstständigung gelten die Gründung eines eigenen Haushalts, die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sowie die eigene Elternschaft. Aber auch in Entscheidungen hinsichtlich der Berufswahl und Qualifikation sowie in der Wahrnehmung bürgerschaftlicher Beteiligungsformen, wie Wahlen oder ehrenamtlicher Arbeit, zeigt sich selbstständiges Handeln Jugendlicher. Verselbstständigungsprozesse sind gekennzeichnet durch experimentelles Erproben, für das jungen Menschen ausreichend Räume und gegebenenfalls auch Unterstützung zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Verselbstständigung in der Lebensphase Jugend kann sich bei unterschiedlichen sozialen Gruppen sehr divers gestalten, sodass bei der Prüfung dieser Wirkdimension die Auswirkungen auf verschiedene Gruppen von Jugendlichen besonders bedacht werden.
Schutz vor Diskriminierung und Stigmatisierung
Zum einen wird anhand der Wirkdimension geprüft, ob durch das Gesetzesvorhaben einzelnen jungen Menschen oder bestimmten Gruppen von jungen Menschen Zugänge erschwert werden oder ob einzelne Personen oder Gruppen aufgrund bestimmter Merkmale durch das Vorhaben sozial diskreditiert werden könnten. Es soll aber auch untersucht werden, ob das Gesetzesvorhaben dazu beiträgt, den Schutz von Einzelpersonen oder Gruppen vor Diskriminierung und Stigmatisierung zu verbessern (z. B. durch Inklusion und Integration). Diese beiden Aspekte sollen vor allem mit Blick auf Minderheiten und benachteilige Gruppen geprüft werden.
Aspekte, die dabei berücksichtigt werden, sind unter anderem soziales und biologisches Geschlecht, sozioökonomischer Status, Sexualität, körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigungen, Religion, Herkunft, Aussehen oder Alter.
Schutz vor Gewalt
Zum anderen soll mittels dieser Wirkdimension der Schutz junger Menschen vor körperlicher oder seelischer Gewaltanwendung – unabhängig von wem diese ausgeht und wo sie stattfindet – untersucht werden.
Dazu kann der Schutz vor Misshandlung, der Schutz vor sexualisierter Gewalt, der Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung, Mobbing, aber auch der Schutz junger Menschen im Strafverfahren zählen, indem sie einen altersgerechten Umgang erfahren. Im Rahmen dieser Wirkdimension können auch Fragen der inneren und äußeren Sicherheit berührt werden.
Soziale Beziehungen
Dabei spielen Beziehungen zu Gleichaltrigen für junge Menschen eine besondere Rolle. Der Kontakt zu Gleichaltrigen kann dabei in vielen Lebensbereichen entstehen und gelebt werden.
Untersucht werden auch die Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen familiären Zusammenlebens. Das kann die gemeinsame Zeit mit Erziehungsberechtigten, die finanzielle Situation von Familien oder Unterstützungsangebote für Familien betreffen.
Auch Auswirkungen auf intergenerationelle Beziehungen, das Verhältnis zu Kolleginnen und Kollegen oder auch zu Lehrkräften, Vorgesetzten und Angestellten sowie digitale Beziehungen werden hier berücksichtigt.
Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse
Im Rahmen dieser Wirkdimension wird geprüft, ob das Vorhaben Auswirkungen auf die Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse insbesondere für junge Menschen in ländlichen Räumen oder in städtischen Räumen haben kann. Dabei wird untersucht, ob es durch ein Regelungsvorhaben innerhalb Thüringens erhebliche Unterschiede beispielsweise in den Beschäftigungsmöglichkeiten, bei der Sicherung der Mobilität sowie beim Zugang zu Angeboten der Grundversorgung oder kulturellen und freizeitlichen Aktivitäten entstehen können. Zudem wird untersucht werden, ob infolgedessen in strukturschwächeren Regionen Thüringens Schwierigkeiten bestehen können, jüngere, oft gut ausgebildete Menschen vor Ort zu halten.