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Verfassungsgemäße Alimentation 2023

Geprüfter Gesetzentwurf: Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (Stand: 02.11.2022)

Verantwortliches Ressort:
Finanzen
Veröffentlichung vom:
17.01.2023
Betroffene Lebensbereiche:
Bildung/Erziehung/Arbeit, Familie, Freizeit/Kultur
Art der Betroffenheit:
junge Menschen als mittelbar Betroffene, junge Menschen als Normadressatinnen und –adressaten
Betroffene Gruppen junger Menschen:
Altersgruppe 10-27, alle Geschlechter, alle Lebensmittelpunkte, mit und ohne Beeinträchtigung, alle Lern- und Erwerbsverhältnisse

Ziel des Gesetzentwurfs

Mit dem Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften sollen die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Thüringer Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamten sowie der Thüringer Richterinnen und Richter ab 1. Januar 2023 einheitlich um 3,25 Prozent angehoben werden, vgl. § 1 Abs. 1 Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023. Diese sollen u.a. an die gegenwärtige Inflation und die in deren Folge voraussichtliche Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung angepasst werden und so den vom Bundesverfassungsgericht1 vorgegebenen Mindestabstand zu Grundsicherungsleistungen gewährleisten.2

Zentrale Auswirkungen

Folgende zentrale Auswirkungen wurden identifiziert:

  • Durch die Einführung einer monatlichen Sonderzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von Waisengeld könnte die finanzielle Belastung junger Halb- und Vollwaisen aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten im Jahr 2023 etwas abgemildert werden (§ 3 Abs. 2 S. 4 Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023). Junge Halbwaisen, die bei ihrem verbliebenen alleinerziehenden Elternteil leben, sind aktuell besonders von den inflationsbedingten Teuerungen betroffen und könnten daher besonders auf die Sonderzahlungen angewiesen sein. Auch junge volljährige Halb- und Vollwaisen, welche bereits von zuhause ausgezogen sind, könnten durch die Sonderzahlungen finanziell etwas entlastet werden. Für sie ist das Armutsrisiko als in Deutschland lebende junge Erwachsene bereits generell besonders hoch.
  • Durch die Erhöhung des Familienzuschlags und die Auszahlung von und Ermöglichung weiterer Sonderzahlungen für Familien, in denen ein Elternteil oder beide Elternteile Beamte oder Beamtinnen sind (§§ 1 Abs. 2; 3 Abs. 1 S. 1, 2, 4 Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023; § 67g Thüringer Besoldungsgesetz) könnte die finanzielle Belastung für Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen oder vielen Kindern etwas abgefedert werden. So könnten Familien trotz steigender Lebens-haltungskosten ihren Lebensstandard halten. Dies könnte es jungen Menschen ermöglichen, ihren Bildungsweg unabhängiger von ökonomischen Überlegungen zu wählen.

Betroffene Gruppen junger Menschen

Normadressatinnen und -adressaten sind in der für den Jugend-Check Thüringen relevanten Altersgruppe junge Menschen bis 18 Jahre, die als Kinder einer verstobenen Beamtin oder eines verstorbenen Beamten Waisengeld empfangen.3 Sie sind von dem Gesetzentwurf direkt betroffen. Weitere Normadressatinnen und -adressaten sind Empfängerinnen und Empfänger von Waisengeld bis 27 Jahre, die sich z.B. in Ausbildung befinden, einen Freiwilligendienst leisten oder aufgrund einer Behinderung weiterhin Waisengeld empfangen.4 Insgesamt erhielten im Jahr 2021 in Thüringen 170 junge Menschen Waisengeld.5

Betroffene sind in der für den Jugend-Check Thüringen relevanten Altersgruppe kindergeldberechtigte junge Menschen, die Kinder von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern, sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfängern und entpflichteten Professorinnen und Professoren sind. Im Jahr 2021 beschäftigte Thüringen 28 790 Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter.6

Betroffene Lebensbereiche

Bildung/Erziehung/Arbeit, Familie, Freizeit/Kultur

Auswirkungen auf junge Menschen

Mögliche finanzielle Entlastung und Erhaltung von gesellschaftlicher Teilhabe für Empfängerinnen und Empfänger von Waisengeld

§ 3 Abs. 2 S. 4 Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023

Durch die Neuregelung sollen Empfängerinnen und Empfänger von Waisengeld von Januar bis Dezember 2023 eine monatliche Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise erhalten, vgl. § 3 Abs. 2 S. 4 Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023. Der Betrag soll für Vollwaisen in dem der Hinterbliebenenversorgung entsprechenden Anteilssatz von 20 Prozent und für Halbwaisen von zwölf Prozent7 gezahlt werden.8 Dies entspricht einer monatlichen Sonderzahlung von sechs bzw. zehn Euro.

Die Einführung einer monatlichen Sonderzahlung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise für Empfängerinnen und Empfänger von Waisengeld könnte dazu beitragen, die finanzielle Belastung junger Halb- und Vollwaisen aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten im Jahr 2023 etwas abzumildern. Denn die in Folge der Inflation gestiegenen Lebenshaltungskosten belasten Halb- und Vollweisen auf besondere Art und Weise. So sind junge Halbwaisen, die bei ihrem verbliebenen Elternteil leben, häufig von dem deutlich erhöhten Armutsrisiko von Alleinerziehenden9 betroffen. Dieses Risiko besteht z.B. für junge Menschen in Familien, die ihren Lebensunterhalt nach dem Allein- oder Zuverdienermodell bestreiten und in denen die Person verstirbt, die das Familieneinkommen alleine oder hauptsächlich verdient hat. Alleinerziehende sind zudem aktuell besonders von den inflationsbedingten Teuerungen betroffen.10 Die geplante Sonderzahlung könnte daher, neben ggf. gezahlter Sonderzahlung zum Witwen- bzw. Witwergeld, das Haushaltseinkommen junger Halbwaisen in Familien mit einem Elternteil etwas erhöhen und so zu einem Ausgleich der inflationsbedingten Mehrkosten beitragen.

Auch bei jungen volljährigen Halb- und Vollwaisen, welche bereits von zuhause ausgezogen sind, könnte die geplante Sonderzahlung zur finanziellen Entlastung beitragen. Denn für sie ist das Armutsrisiko als in Deutschland lebende junge Erwachsene bereits generell besonders hoch.11 Ursachen dafür sind z.B., dass sie sich noch in einer Berufsausbildung befinden, nur geringe Einstiegsgehälter verdienen oder sich über geringfügige Beschäftigungen finanzieren und in der Regel nur wenige oder gar keine Rücklagen haben.12 Durch die Sonderzahlung könnte dieses Risiko ausgeglichen werden.

Während Halbwaisen potentiell auf die (finanzielle) Unterstützung zumindest eines Elternteils zurückgreifen können, kann die Situation für junge Menschen, die beide Elternteile verloren haben gegebenenfalls noch angespannter sein, weil ihnen das elterliche Sicherungsnetz vollständig fehlen kann. Für sie könnten die geplanten Sonderzahlungen zudem von besonderer Bedeutung sein, weil sie unter Umständen auch nicht von anderen familiengebundenen Sonderzahlungen oder den Gehaltserhöhungen anderer Familienmitglieder profitieren können.

Weiterhin könnten die Sonderzahlungen dabei helfen, Preissteigerungen auch im Bereich der Freizeitgestaltung etwas abzufangen. So können sie dazu beitragen, dass junge Halb- und Vollwaisen auch bei leicht gestiegenen Teilnahmebeiträgen oder Eintrittspreisen, zum Beispiel in Schwimmbädern,13 weiterhin Freizeitaktivitäten nachgehen können und so ihre bisherigen Teilhabemöglichkeiten erhalten bleiben. Gerade für junge Menschen sind Erfahrungen außerhalb des Elternhauses von großer Bedeutung, um ihre Verselbstständigung und gesellschaftliche Positionierung unabhängig von der Herkunftsfamilie einüben zu können.14

Allerdings ist fraglich, inwiefern die Höhe der Sonderzahlung ausreicht, um den inflationsbedingten finanziellen Druck auf junge (Halb-)Waisen abzufedern, insbesondere wenn die Inflation über längere Zeit andauert und/oder gegebenenfalls auch noch steigt. Anzumerken ist zudem, dass die Sonderzahlung des Waisengeldes nicht an den gezahlten Betrag des Waisengeldes angepasst ist und somit gerade bei höheren Waisengeldbeträgen der ausgezahlte Betrag trotz Sonderzahlung faktisch an Wert verlieren könnte.15

Mögliche finanzielle und psychische Entlastung sowie Erhalt des Lebensstandards für junge Menschen in Familien mit kleinen und mittleren Einkommen oder mehreren Kindern

§§ 1 Abs. 2; 3 Abs. 1 S. 1, 2, 4 Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023; § 67g Thüringer Besoldungsgesetz

Entsprechend der Anhebung der Grundgehälter soll durch die Neuregelung auch der Familienzuschlag um 3,25 Prozent angehoben werden, vgl. § 1 Abs. 2 Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023. Für das erste und zweite Kind einer aktiven Beamtin bzw. eines aktiven Beamten oder einer aktiven Richterin bzw. eines aktiven Richters soll eine Sonderzahlung von 41, 67 Euro hinzugefügt werden, wenn im jeweiligen Monat ein Familienzuschlag gezahlt wird, vgl. § 3 Abs. 1 S. 4 Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023. Zudem soll sich der monatliche Familienzuschlag nach Anlage 6 des Thüringer Besoldungsgesetzes von Januar bis einschließlich Dezember 2023 für das dritte Kind um 58 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind um 67 Euro erhöhen, vgl. § 67g Thüringer Besoldungsgesetz.

Zusätzlich sollen durch die Neuregelung monatliche Sonderzahlungen an Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Empfängerinnen und Empfänger von Ruhegehalt und entpflichtete Professorinnen und Professoren zur Abmilderung der Inflation gezahlt werden können, vgl. § 3 Abs. 1, 2 S. 1, 2 Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023. So sollen zum Beispiel für eine vierköpfige Familie insgesamt bis zu 3.000 Euro steuerfreie Sonderzahlungen für das Jahr 2023 möglich sein.16

Die Erhöhung des Familienzuschlags und die Sonderzahlungen können dazu beitragen, dass Preissteigerungen durch die Inflation für junge Menschen, die Kinder von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfängern sind, teilweise ausgeglichen werden. Zum einen können die Erhöhung und die Sonderzahlungen in Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen dazu beitragen, dass diese ihren Lebensstandard halten können. Denn diese Familien sind aktuell besonders von den inflationsbedingten Preissteigerungen betroffen.17 Das liegt daran, dass zurzeit vor allem die Preise für Energie und Lebensmittel steigen und diese Familien einen Großteil ihres Einkommens dafür ausgeben.18 Zum anderen können die durch die Inflation gestiegenen Preise für junge Menschen in Familien mit mehreren Kindern besonders relevant sein. Denn das Einkommen einer Familie sinkt in der Regel mit zunehmender Kinderzahl, weil die Erwerbstätigkeit der Eltern abnimmt.19 Die gestiegenen Preise schrumpfen das Budget von Mehrkindfamilien zusätzlich und können so zu einer finanziellen Notlage führen.20 Die an die Kinderzahl angepasste Erhöhung kann deshalb dazu beitragen, dass betroffene junge Menschen in Mehrkindfamilien sowie in Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen vor den finanziellen Auswirkungen der Inflation besser abgesichert werden.

Die aufgrund der geplanten Erhöhung des Familienzuschlags sowie der Sonderzahlungen stabilisierte finanzielle Situation von Familien könnte dazu beitragen, die Sorgen und Ängste junger Menschen vor persönlichen ökonomischen Notlagen zu mildern sowie gegebenenfalls vorhandene Zukunftsängste abzuschwächen. Denn die finanzielle Situation ihrer Familien und die Sorge um weiter steigende Kosten belasten junge Menschen derzeit sehr: So geben in einer aktuellen Studie 71 Prozent der befragten jungen Menschen an, dass ihnen die Folgen der aktuellen Preissteigerungen Sorgen bereiten. Auch die gewachsenen Kosten für Nahrungsmittel sowie die finanziellen Folgen des Preisanstiegs bei Strom und Gas, die Kosten für den öffentlichen Nahverkehr und Sprit sowie die Miete belasten die Befragten.21

Die Erhöhung des Familienzuschlags und die Sonderzahlungen könnten zudem dazu beitragen, dass junge Menschen in Familien, welche diese Leistungen erhalten, auch im Jahr 2023 – wie bisher – von ihren Familien auf ihrem Bildungsweg unterstützt werden. Denn die angespannte wirtschaftliche Lage von Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen sowie mehreren Kindern kann dazu führen, dass sie weniger Geld für Angebote ausgeben können, die ihre Kinder in ihrer Entwicklung und auf ihrem Bildungsweg direkt unterstützen. Darunter fallen zum Beispiel Nachhilfestunden, Bücher, besondere Lernmaterialien und Ähnliches. Solche zusätzlichen Ausgaben können einen wichtigen Einfluss auf die Bildungserfolge junger Menschen haben22 und so auch die späteren Berufschancen beeinflussen. Die finanzielle Entlastung von Familien durch den Familienzuschlag und Sonderzahlungen kann es jungen Menschen zudem ermöglichen, ihren Bildungsweg unabhängiger von ökonomischen Überlegungen zu wählen. Denn junge Menschen geben in einer aktuellen Befragung vor dem Hintergrund der Inflation an, dass Geld der wichtigste Motivationsfaktor bei der Wahl eines Jobs für sie sei.23

  1. Vgl. BVerfGE 155, 1 – Richterbesoldung II.
  2. Vgl. „Begründung zum Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften“, 12. Oktober 2022, 7.
  3. Junge Menschen können als Kinder einer verstorbenen Beamtin oder eines verstorbenen Beamten auf Lebenszeit oder als Kinder von verstorbenen Beamtinnen und Beamten auf Probe, wenn diese z.B. gem. § 28 Abs. 1 BeamtStG infolge einer Verletzung dienstunfähig geworden und in den Ruhestand versetzt worden sind, Waisengeld erhalten, vgl. § 52 Thüringer Beamtenversorgungsgesetz.
  4. Vgl. § 61 Abs. 2 ThürBeamtVG.
  5. Vgl. „Versorgungsempfänger in Thüringen am 1.1.2021“, Statistischer Bericht, Zahl, Daten, Fakten (TLS Thüringer Landesamt für Statistik, 2021), https://statistik.thueringen.de/webshop/pdf/2021/11304_2021_00.pdf.
  6. Vgl. „Personal des Landesbereiches am 30.6. nach Kreisen in Thüringen“, TLS Thüringer Landesamt für Statistik, 30. Juni 2021, 6, https://statistik.thueringen.de/datenbank/TabAnzeige.asp?tabelle=kr001613%7C%7C (zuletzt aufgerufen am: 29.11.2022).
  7. Vgl. § 53 Abs. 1 S. 1 Thüringer Beamtenversorgungsgesetz.
  8. Vgl. „Begründung zum Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften“, 54.
  9. Vgl. u.a. Bundeszentrale für politische Bildung, „Armutsgefährdungsquoten von Familien“, Zahlen & Fakten, 28. November 2020, https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61791/armutsgefaehrdungsquoten-von-familien/ (zuletzt aufgerufen am: 29.11.2022).
  10. Vgl. Lukas Endres und Silke Tober, „IMK Inflationsmonitor. Inflationsspanne zwischen Arm und Reich verharrt im Oktober 2022 auf hohem Niveau“, Policy Brief, IMK Policy Brief (Düsseldorf: Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung, 2022), 5, https://www.imk-boeckler.de/de/imk-policy-brief-15382.htm (zuletzt aufgerufen am: 29.11.2022).
  11. Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, „Armutsgefährdungsquoten von Familien“ (zuletzt zugegriffen am: 28.11.2022).
  12. Vgl. Bettina Theek und Michael Brey, „Jugend. Vorsorge. Finanzen. Das Magazin zur Jugendstudie 2022.“ (MetallRente, 2022), 18.
  13. Vgl. MDR Thüringen, „Eintritt für Erfurter Freibäder und Schwimmhallen ab Juli teurer“, MDR, 29. Juni 2022, https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/erfurt/energiekosten-preissteigerung-freibad-schwimmbad-halle-100.html (zuletzt aufgerufen am: 29.11.2022).
  14. Vgl. BT-Drucksache 18/11050, „15. Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland“ (Berlin, 2017).
  15. So betrug die durchschnittliche Summe an empfangenem Waisengeld 2021 auf Landesebene in Thüringen monatlich 390 Euro. Eine Sonderzahlung von zehn Euro gleicht die gegenwärtige Inflation damit in den meisten Fällen wohl nicht aus. Vgl. „Versorgungsempfänger in Thüringen am 1.1.2021“.
  16. Vgl. „Begründung zum Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften“, 52.
  17. Vgl. Endres und Tober, „IMK Inflationsmonitor. Inflationsspanne zwischen Arm und Reich verharrt im Oktober 2022 auf hohem Niveau“.
  18. Vgl. Endres und Tober, 5.
  19. Vgl. Sabine Andresen, Tatjana Dietz, und Dilan Çinar, „Mehrkindfamilien gerecht werden. Bedarfe im Alltag von Familien mit drei und mehr Kindern“, Studie (Düsseldorf: Bertelsmann Stiftung), zugegriffen 25. November 2022, www.bertelsmann-stiftung.de/mehrkindfamilien (zuletzt aufgerufen am: 28.11.2022); Endres und Tober, „IMK Inflationsmonitor. Inflationsspanne zwischen Arm und Reich verharrt im Oktober 2022 auf hohem Niveau“.
  20. Vgl. Andresen, Dietz, und Cinar, „Mehrkindfamilien gerecht werden. Bedarfe im Alltag von Familien mit drei und mehr Kindern“.
  21. Vgl. Sarah Lena Grahn, „Jugendliche fürchten Ende der Wohlstandsjahre“, Zeit Online, 21. November 2022, https://www.zeit.de/gesellschaft/2022-11/jugendstudie-deutschland-sorgen-inflation-krieg (zuletzt zugegriffen am: 25.11.2022); Laura Schindler, „Was die Krisen mit jungen Menschen machen“, tagesschau, 21. November 2022, https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/jugendstudie-109.html (zuletzt zugegriffen am: 25.11.2022).
  22. Vgl. Carsten Schröder, C. Katharina Spieß, und Johanna Storck, „Private Bildungsausgaben für Kinder: Einkommensschwache Familien sind relativ stärker belastet“, DIW Wochenbericht, Nr. 8 (2015): 168.
  23. Vgl. Grahn, „Jugendliche fürchten Ende der Wohlstandsjahre“.