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Versorgungswerk der Rechtsanwälte

Geprüfter Gesetzentwurf: Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte (Stand: 04.07.2023)

Verantwortliches Ressort:
Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Veröffentlichung vom:
08.11.2023
Betroffene Lebensbereiche:
Bildung/Erziehung/Arbeit
Art der Betroffenheit:
junge Menschen als Normadressatinnen und –adressaten
Betroffene Gruppen junger Menschen:
Altersgruppe 18-27, alle Geschlechter, alle Lebensmittelpunkte, mit und ohne Beeinträchtigung, Berufstätige

Ziel des Gesetzentwurfs

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte (ThürRAVG) soll der Beginn der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen mit dem Zeitpunkt der Zulassung bei der Thüringer Rechtsanwaltskammer gleichgesetzt werden.1 Zudem soll die Mitarbeit in Organen und Ausschüssen des Versorgungswerks als ehrenamtlich definiert werden und datenschutzrechtliche Auskunftsbefugnisse eingeführt werden.2

Zentrale Auswirkungen

  • Die geplante Angleichung des Beginns der Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte an den Tag der Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer (§ 2 Abs. 3 S. 1 ThürRAVG) könnte rentenversicherungsfreie Zeiten verhindern und die Befreiung aus der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vereinfachen. Sie könnten sich dann mehr auf den Start in das Berufsleben konzentrieren. Das ist wichtig, da die Berufseinstiegsphase ein bedeutender Abschnitt in ihrem Lebenslauf ist.

Betroffene Gruppen junger Menschen

Normadressatinnen und -adressaten in der für den Jugend-Check relevanten Altersgruppe sind junge Menschen, die neu bei der Rechtsanwaltskammer Thüringen als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen werden und hierdurch Mitglieder im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen werden. Im Jahr 2020 bestanden in Thüringen 51 Studierende ihr zweites juristisches Staatsexamen und könnten damit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen werden.3 In einer aktuellen Befragung geben bundesweit 34 Prozent der Jurastudierenden nach dem ersten juristischen Staatsexamen und 87 Prozent der befragten Volljuristinnen und -juristen unter 35 Jahren an, in der Anwaltschaft arbeiten zu wollen.4

Betroffene Lebensbereiche

Bildung/Erziehung/Arbeit

Auswirkungen auf junge Menschen

Vereinfachungen beim rechtsanwaltlichen Berufseinstieg

§ 2 Abs. 3 S. 1 ThürRAVG

Durch die Neuregelung soll die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an demselben Tag beginnen, an dem sie bei der Rechtsanwaltskammer Thüringen zugelassen werden, vgl. § 2 Abs. 3 S. 1 ThürRAVG. Nach der bisherigen Rechtslage erfolgte der Beginn der Mitgliedschaft im Versorgungswerk in der Regel am ersten Tag des Folgemonats nach der Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer.5

Die geplante Angleichung des Beginns der Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen an den Tag der Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Thüringen könnte den Übergang in den Beruf als Rechtsanwalt für junge Juristinnen und Juristen vereinfachen. Momentan können sich für neu zugelassene junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zum Teil „versicherungsfreie Zeiten“6 ergeben. Durch das Auseinanderfallen des Zulassungs- und des Mitgliedschaftszeitpunkts kann es auch zu Problemen bei der Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung kommen.7 Mit der Gesetzesänderung könnten die Zeiträume, in denen junge Menschen als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt bereits zugelassen sind, jedoch noch keine Mitglieder des Versorgungswerks sind, wegfallen. Dadurch gäbe es für sie dann keine versicherungsfreien Zeiträume mehr. Zudem könnte sich die notwendige Kommunikation bezüglich der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht für junge angestellte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vereinfachen. Dies könnte beim Berufseinstieg ohnehin oft bestehende Unsicherheiten8 verringern. Junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte könnten sich dann mehr auf andere Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Start in das Berufsleben konzentrieren. Dies ist wichtig, denn die Berufseinstiegsphase kann „die entscheidende Phase in der beruflichen Sozialisation und Kompetenzentwicklung“9 junger Menschen darstellen und ist ein prägender Abschnitt in ihrem Lebenslauf.10

 

  1. Vgl. „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte“, 4. Juli 2023, 2.
  2. Vgl. „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte“, 2.
  3. Vgl. Bundesamt für Justiz. Referat III 3, „Ausbildungsstatistik. Übersicht über die Ergebnisse der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im Jahre 2020“, 11. November 2022. Anlage 2: Ergebnis 2. Staatsprüfung.
  4. Vgl. Reiß und Hommerich, „Reformbedarf der Jurist*innenausbildung. Onlinebefragung von Jurastudent*innen, Referendar*innen und jungen Jurist*innen zum Reformbedarf der Jurist*innenausbildung im August 2020“ (Deutscher Anwaltverein, 2020), 5, https://anwaltverein.de/files/anwaltverein.de/downloads/veranstaltungen/forum-juristenausbildung/2020-dav-juristenausbildung-bericht-final-neu.pdf (zuletzt aufgerufen am: 20.07.2023).
  5. Vgl. „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte“, 5.
  6. „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte“, 1.
  7. Vgl. „Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte“, 5.
  8. Vgl. Melanie Benz-Gydat, „Der Berufseinstieg als Transition: Vom Studium in die andragogische Praxis“, in Transitionen in der Erwachsenenbildung. Gesellschaftliche, institutionelle und individuelle Übergänge, hg. von Sabine Schmidt-Lauff, Heide Felden, und Henning Pätzold (Opladen, Berlin: Verlag Barbara Budrich, 2015), 113.
  9. Vgl. Terhardt 2000 zit. nach Benz-Gydat, 113.
  10. Vgl. Dirk Böpple, „Berufseinmündungsprozesse von Hochschulabsolvent/innen: Ereignis- und Sequenzmusteranalysen“, in Transitionen – Übergänge vom Studium in den Beruf, hg. von Jürgen Schiener und Heide Felden (Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2010), 77.