Die Projektstelle Jugend-Check Thüringen hat im Februar 2022 die Arbeit aufgenommen. In diesem ersten Jahr wurden neun Gesetzentwürfe der Landesregierung auf ihre Auswirkungen auf junge Menschen überprüft. Das Jugend-Check-Verfahren wurde angepasst und im Rahmen von Vorträgen und Workshops vorgestellt, zudem hat die Projektstelle eine eigene Webpräsenz erhalten.
Als erstes Bundesland in Deutschland hat Thüringen im Februar 2022 einen Jugend-Check auf Landesebene eingeführt. Für die Durchführung des Jugend-Checks Thüringen wurde die Projektstelle Jugend-Check Thüringen (ProJCT) eingerichtet. Derzeit wird der Jugend-Check Thüringen in einem dreijährigen Modellprojekt erprobt, welches im Februar 2022 gestartet ist und bis Februar 2025 andauert.
Ab Februar 2022 prüfte die ProJCT alle ihr zugeleiteten Gesetzentwürfe der Thüringer Landesregierung in der Phase der Anhörung auf ihre möglichen Auswirkungen auf junge Menschen in Thüringen. Die Prüfung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird im Rahmen einer Vorprüfung geklärt, ob junge Menschen in Thüringen von dem Gesetzesvorhaben spezifisch betroffen wären. Wird diese Frage mit „Ja“ beantwortet, folgt die ausführliche Hauptprüfung, nach welcher der entstandene Jugend-Check dem federführenden Ministerium zugeleitet wird. Zudem wird der Jugend-Check veröffentlicht.
Zwei Jugend-Checks im ersten Jahr veröffentlicht
Im Laufe des ersten Jahres durchliefen neun Thüringer Gesetzentwürfe die Vorprüfung. Bei zwei Gesetzentwürfen wurde eine spezifische Jugendrelevanz festgestellt: So konnte die ProJCT im Hinblick auf das „Gemeindeneugliederungsgesetz“, der im Juni 2022 veröffentlicht wurde, unter anderem zeigen, dass sich Auswirkungen auf junge Auszubildende der Gemeinden oder junge Eltern auf der Suche nach einem Kita-Platz ergeben könnten. Im Januar 2023 wurde der Jugend-Check zur „Verfassungsgemäßen Alimentation 2023“ veröffentlicht, worin die ProJCT mögliche Auswirkungen etwa auf Empfängerinnen und Empfänger von Waisengeld sowie Kinder von Beamtinnen und Beamten mit geringem und mittlerem Einkommen bzw. in Familien mit vielen Kindern aufzeigen konnte. Der dritte Jugend-Check Thüringen wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2023 veröffentlicht.
Bekanntmachung des Jugend-Checks Thüringen
Die ersten Monate nutzte die ProJCT zudem dafür, das Prüfverfahren optimal an die Thüringer Bedingungen anzupassen, die internen Abläufe zu optimieren und die Öffentlichkeitsarbeit aufzubauen. So ging im Juni die Webseite der Projektstelle Jugend-Check Thüringen online, auf welcher alle Thüringer Jugend-Checks der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Diverse Vorträge und Workshops der ProJCT trugen zudem dazu bei, den Jugend-Check Thüringen bekannter zu machen. So stellte die ProJCT zusammen mit der Servicestelle Mitbestimmung den Thüringer Jugend-Check unter anderem im Landesfamilienrat Thüringen, im Rahmen des Fachtags „Jugendpolitik im Dialog“ in Frankfurt am Main der Arbeitsstelle „Eigenständige Jugendpolitik“ und im Rahmen des Fachtags „Vom Europäischen Jahr der Jugend zu einer Berliner Jugendstrategie“ des Berliner Landesjugendrings vor. Das große Interesse am Jugend-Check Thüringen zeigt, dass er als Vorbild für andere Bundesländer dient, die ebenfalls für die Einführung eines Jugend-Checks nachdenken.
Ausblick auf das zweite Jahr
Im zweiten Jahr des Jugend-Checks Thüringen will die ProJCT den Jugend-Check weiter etablieren und bekannter machen, um dazu beizutragen, die Gesetzgebung in Thüringen noch jugendgerechter zu gestalten. Mit besonderem Interesse blickt die ProJCT zudem auf die erste partizipative Einbindung junger Menschen in ein passendes Gesetzesvorhaben, das die ProJCT durch fachlichen Input unterstützen wird. Die partizipative Einbindung wird durch die Servicestelle Mitbestimmung durchgeführt, welche während der Projektlaufzeit verschiedene Beteiligungsformate zur partizipativen Einbindung junger Menschen erprobt.